Die vier Standorte im Vergleich
In der Praxis kommen Fassade, Balkon oder Terrasse, Boden im Garten oder Hof und das Dach in Frage. Jeder Standort hat eigene Anforderungen an Befestigung, Schall und Zugänglichkeit für die Wartung.
| Standort | Befestigung | Vorteile | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Fassade (Wandkonsole) | Konsole mit Schwingungsdämpfern | kurzer Leitungsweg, kein Bodenplatz | Schall am Nachbarfenster, Optik, WEG/Vermieter, Denkmalschutz |
| Balkon / Terrasse | Bodenständer, Gummifüße | geringster Eingriff, gut zugänglich | Platz, Kondensat, Nachbarbalkon, Luftkurzschluss vermeiden |
| Boden Garten / Hof | Bodenkonsole oder Fundament | leise durch Abstand, einfache Wartung | Grenzabstand, Laub/Schnee, Leitungsweg länger |
| Dach | Dachständer, Schwingungsdämpfer | unsichtbar, kein Nachbarfenster nah | Statik, Dachabdichtung, Wartungszugang, Genehmigung bei Denkmalschutz |
Einordnung TASG Haustechnik. Verbindlich nach Aufmaß und Prüfung der örtlichen Vorgaben.
Lärm: Was der Nachbar hinnehmen muss – und was nicht
Maßstab ist die TA Lärm: Am nächsten Nachbarfenster darf der Beurteilungspegel nachts (22–6 Uhr) im reinen Wohngebiet 35 dB(A) und im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A) nicht überschreiten; tagsüber gelten 50 bzw. 55 dB(A). Moderne Außengeräte für Wohnungen erzeugen in 1 m Abstand etwa 45–55 dB(A) Schalldruck; mit jeder Verdopplung des Abstands sinkt der Pegel um rund 6 dB. Ein Gerät mit 48 dB(A) in 1 m liegt in 4 m bei etwa 36 dB(A) – im allgemeinen Wohngebiet nachts unkritisch, im reinen Wohngebiet knapp. Nachtmodus, Schwingungsdämpfer, Abstand zu reflektierenden Wänden und notfalls eine Schallschutzhaube schaffen Reserve.
- Nachts: 35 dB(A) reines / 40 dB(A) allgemeines Wohngebiet am Nachbarfenster
- Abstand verdoppeln = ca. −6 dB
- Leises Gerät, Nachtmodus, Dämpfer, keine Aufstellung in Ecken
Abstände, Luftführung und Kondensat
Das Außengerät saugt hinten und seitlich Luft an und bläst sie vorn aus. Nach hinten sind je nach Hersteller 10–30 cm Abstand zur Wand nötig, nach vorn mindestens 50–100 cm freier Raum, damit die warme Abluft nicht wieder angesaugt wird (Luftkurzschluss senkt die Leistung spürbar). Über dem Gerät sollte Platz für die Wartung bleiben. Im Heizbetrieb fällt beim Abtauen Kondensat an – bis zu mehrere Liter am Tag –, das über eine Kondensatwanne und einen frostsicheren Ablauf abgeführt werden muss. Tropft es auf Gehweg oder Nachbarbalkon, entsteht im Winter eine Eisfläche; das ist der häufigste Streitpunkt mit Nachbarn.
- Freiraum: hinten 10–30 cm, vorn 50–100 cm, oben Wartungszugang
- Kondensatwanne mit frostsicherem Ablauf, ggf. Begleitheizung
- Nicht in Schächte oder enge Ecken – Luftkurzschluss vermeiden
Klimaanlage auf dem Dach: erlaubt, wenn Statik und Abdichtung stimmen
Die Dachaufstellung ist grundsätzlich erlaubt und bei Berliner Mehrfamilienhäusern oft die einzige Option, wenn die Straßenfassade nicht in Frage kommt. Voraussetzungen: Die Dachkonstruktion muss das Gewicht (30–60 kg bei Monosplit, bis über 100 kg bei Multisplit) und die Windlast tragen, das Gerät steht auf einem Dachständer mit Schwingungsdämpfern, damit sich Vibrationen nicht als Körperschall in die darunterliegende Wohnung übertragen, und die Dachabdichtung wird nicht durchdrungen oder fachgerecht wieder geschlossen. Zur Wartung braucht der Standort einen sicheren Zugang. In Eigentümergemeinschaften ist das Dach Gemeinschaftseigentum und braucht einen Beschluss nach § 20 WEG.
- Statik und Windlast prüfen, Lastverteilung auf Dachständer
- Schwingungsdämpfer gegen Körperschall in die Wohnung darunter
- Abdichtung erhalten, sicherer Wartungszugang, WEG-Beschluss
Fassade, Altbau und Denkmalschutz in Berlin
Außengeräte sind nach der Bauordnung in der Regel verfahrensfrei – eine Baugenehmigung ist meist nicht nötig. Trotzdem gelten Nachbarrecht, Immissionsschutz und die Vorgaben der Eigentümer. In Berliner Altbauquartieren mit Stuckfassaden und in Erhaltungs- oder Denkmalgebieten ist die Straßenfassade praktisch immer tabu: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist jede Veränderung des Erscheinungsbilds genehmigungspflichtig, zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Bezirksamt. Hofseite, Innenhof-Dach oder eine unauffällige Nische sind die üblichen Auswege. Wir kennen die Anforderungen der Bezirke und bereiten die Unterlagen für Vermieter, WEG und Behörde vor.
- Meist verfahrensfrei, aber Nachbarrecht und Immissionsschutz gelten
- Denkmalschutz: Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde (Bezirksamt)
- Altbau: Hofseite oder Dach statt Straßenfassade
Praxis-Checkliste für den Standort
Beim Aufmaß prüfen wir alle Punkte vor Ort und schlagen den Standort vor, der Technik, Schall und Genehmigungslage am besten vereint.
- Kurzer Leitungsweg zum Innengerät (Standardpaket bis zur Paketgrenze)
- Schatten oder Nordseite: weniger Leistungsverlust im Hochsommer
- Abstand und Ausrichtung weg vom nächsten Schlafzimmerfenster
- Frostsicherer Kondensatablauf, nicht über Gehweg oder Nachbarbalkon
- Zugänglichkeit für Wartung ohne Gerüst
- Zustimmung Vermieter / WEG / Denkmalschutzbehörde vor Montage

