Grundlagen: natürlicher Rauchabzug und maschinelle Entrauchung
Entrauchung hat einen Zweck: Rettungswege rauchfrei halten und der Feuerwehr den Löschangriff ermöglichen. Man unterscheidet natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA, oft als RWA – Rauch- und Wärmeabzug – bezeichnet), bei denen Rauch über Öffnungen im Dach oder in der Fassade durch thermischen Auftrieb abzieht, und maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) mit temperaturbeständigen Ventilatoren. Ergänzend gibt es Rauchschutz-Druckanlagen (RDA), die Sicherheitstreppenräume durch Überdruck rauchfrei halten.
Rechtsgrundlage sind die Landesbauordnungen (Musterbauordnung MBO, in Berlin die BauO Bln) mit ihren Sonderbauvorschriften – Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Garagen – sowie das Brandschutzkonzept des jeweiligen Gebäudes. Technische Regeln sind die DIN 18232 (Rauch- und Wärmefreihaltung; Teil 2 natürliche, Teil 5 maschinelle Anlagen) und die Produktnormen der Reihe DIN EN 12101.
Rauchabzug im Treppenhaus
Nach MBO § 35 Abs. 8 müssen notwendige Treppenräume belüftet und zur Unterstützung wirksamer Löscharbeiten entraucht werden können. Treppenräume mit Außenwand erfüllen das über öffenbare Fenster von mindestens 0,5 m² je Geschoss. Innenliegende Treppenräume und Treppenräume in Gebäuden mit mehr als 13 m Höhe (Gebäudeklasse 5) brauchen an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt, die vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus zu öffnen ist – das ist die klassische RWA mit Taster im Erdgeschoss und oben.
Technisch besteht sie aus Rauchabzugsklappe, Lichtkuppel oder Fenster mit elektrischem Antrieb, einer RWA-Zentrale mit Akkupufferung (Funktion mindestens 72 Stunden bei Netzausfall), Rauchmeldern im Treppenraum zur automatischen Auslösung und den manuellen Auslösetastern. In Hochhäusern über 22 m ersetzt der Sicherheitstreppenraum mit Druckbelüftung (RDA) den einfachen Rauchabzug.
- Treppenraum mit Fenstern: öffenbare Fenster ≥ 0,5 m² je Geschoss
- Innenliegend oder Gebäude > 13 m: RWA-Öffnung ≥ 1 m² an oberster Stelle
- Auslösung vom Erdgeschoss und vom obersten Absatz, zusätzlich über Rauchmelder
- RWA-Zentrale mit Akku für Netzausfall, Wartung nach Herstellerangabe
- Hochhaus: Sicherheitstreppenraum mit Rauchschutz-Druckanlage
Entrauchung des Aufzugsschachts
Fahrschächte müssen nach Bauordnung belüftet werden und eine Öffnung zur Rauchableitung haben – sonst wirkt der Schacht im Brandfall als Kamin, der Rauch in alle Geschosse verteilt. Als üblicher Richtwert aus Landesbauordnungen und Aufzugsrichtlinien gilt eine Öffnung von 2,5 % der Schachtgrundfläche, mindestens 0,1 m², an der obersten Stelle des Schachts. Die genaue Anforderung steht in der Baugenehmigung bzw. im Brandschutzkonzept.
Eine dauerhaft offene Schachtentrauchung kostet allerdings Wärme und verursacht Zugluft. Stand der Technik ist deshalb die Schachtentrauchungsklappe: Sie ist im Normalbetrieb geschlossen, öffnet bei Rauchmelderauslösung, Stromausfall oder manuell und übernimmt über Temperatur- oder CO₂-Sensor auch die Schachtlüftung. In Verbindung mit der Brandfallsteuerung des Aufzugs (DIN EN 81-73) fährt der Aufzug in die Brandfallhaltestelle, während die Klappe öffnet.
- Richtwert: 2,5 % der Schachtgrundfläche, mindestens 0,1 m²
- Entrauchungsklappe statt Dauer-Öffnung: energiesparend, öffnet bei Rauch/Stromausfall
- Ansteuerung über Rauchmelder im Schacht und Brandmeldeanlage
- Abstimmung mit der Brandfallsteuerung des Aufzugs (DIN EN 81-73)
Entrauchung der Tiefgarage
Für Garagen gilt die jeweilige Garagenverordnung des Landes. Geschlossene Mittel- und Großgaragen (ab 100 bzw. ab 1.000 m² Nutzfläche) brauchen eine maschinelle Lüftung – üblich sind 6 m³/h je m² Nutzfläche mit CO-Warnanlage –, wenn keine ausreichende natürliche Lüftung über Öffnungen möglich ist. Die Rauchableitung wird im Brandschutzkonzept festgelegt: über natürliche Öffnungen oder maschinell.
Bei maschineller Entrauchung kommen Entrauchungsventilatoren mit Temperaturklasse F300 (300 °C, 60 Minuten) oder F400 zum Einsatz, häufig kombiniert mit Strahlventilatoren (Jet-Ventilatoren), die den Rauch gezielt zur Absaugung lenken. Die Anlage wird von der Brandmeldeanlage ausgelöst und muss über Sicherheitsstromversorgung verfügen. Im Normalbetrieb übernimmt dieselbe Anlage die CO-geführte Garagenlüftung.
Mechanische Entrauchung (MRA)
Wo natürlicher Rauchabzug nicht möglich ist – innenliegende Säle, Verkaufsstätten, große Hallen, Untergeschosse –, entraucht eine maschinelle Rauchabzugsanlage nach DIN 18232-5. Sie besteht aus Entrauchungsventilatoren (meist F400: 400 °C, 120 Minuten), feuerwiderstandsfähigen Entrauchungskanälen und -klappen (geprüft nach DIN EN 1366-8/-9), ausreichenden Nachströmöffnungen für Zuluft, der Ansteuerung über die Brandmeldeanlage und einer Sicherheitsstromversorgung. Ohne Nachströmung funktioniert keine Entrauchung – das wird bei Umbauten häufig übersehen.
Entrauchungsklappen sind nicht mit Brandschutzklappen zu verwechseln: Brandschutzklappen schließen im Brandfall, Entrauchungsklappen öffnen gezielt den Rauchabschnitt. Beide gehören zur Brandfallsteuerung, deren Zusammenspiel in der Wirk-Prinzip-Prüfung getestet wird.
- Entrauchungsventilatoren F400 (400 °C / 120 min), Auslösung über BMA
- Entrauchungskanäle und -klappen mit Feuerwiderstand
- Nachströmöffnungen für Zuluft zwingend erforderlich
- Sicherheitsstromversorgung, Wirk-Prinzip-Prüfung mit allen Gewerken
Prüfung, Wartung – und was tun, wenn der Rauchabzug piept?
Rauchabzugsanlagen sind sicherheitstechnische Anlagen: Der Betreiber muss sie funktionsfähig halten. Üblich ist die jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb nach DIN 18232 bzw. Herstellerangabe; in Sonderbauten kommt in Berlin die wiederkehrende Prüfung durch Prüfsachverständige in der Regel alle 3 Jahre hinzu. Jede Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.
Piept die RWA-Zentrale im Treppenhaus, meldet sie eine Störung: In den meisten Fällen ist der Akku erschöpft oder defekt (RWA-Akkus werden üblicherweise etwa alle 4 Jahre getauscht), seltener liegen Netzausfall, ein Leitungsfehler zu Taster oder Antrieb oder eine ausgelöste, nicht zurückgesetzte Anlage vor. Die Zentrale nicht abklemmen und den Ton nicht ignorieren – die Anlage ist in diesem Zustand möglicherweise nicht mehr funktionsfähig. Ein Fachbetrieb liest die Störung aus, tauscht den Akku und setzt die Anlage zurück.
- Wartung jährlich durch Fachbetrieb, Prüfsachverständige alle 3 Jahre (Sonderbauten Berlin)
- Piepton = Störmeldung: meist Akku (Tausch ca. alle 4 Jahre), Netz- oder Leitungsfehler
- Nicht abklemmen – Störung beheben lassen und im Prüfbuch dokumentieren
- TASG: Planung, Installation und Wartung von RWA, MRA, RDA und Schachtentrauchung in Berlin & Brandenburg – inkl. BMA-Einbindung und Wirk-Prinzip-Prüfung

