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TASG Haustechnik
Elektrotechnik · Wissen

Wallbox installieren lassen: Förderung, Voraussetzungen und Kosten

Eine eigene Wallbox lädt Ihr Elektroauto bis zu zehnmal schneller und sicherer als die Haushaltssteckdose. Damit Installation, Anmeldung beim Netzbetreiber und Förderung reibungslos laufen, sollten Sie ein paar zentrale Punkte kennen. TASG Haustechnik, Ihr TGA-Meisterbetrieb für Berlin und Brandenburg, erklärt herstellerunabhängig, worauf es bei der Wallbox Installation ankommt.

TGA-Meister Elektrotechnik – TASG Haustechnik

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Voraussetzungen: 11 oder 22 kW – und warum der Fachbetrieb Pflicht ist

Vor jeder Wallbox Installation steht die Prüfung Ihrer Elektroinstallation. Entscheidend sind ein eigener, abgesicherter Stromkreis, ein passender FI-Schutzschalter (Typ A EV oder Typ B) sowie ein ausreichend dimensionierter Hausanschluss. Ältere Zählerschränke müssen häufig ertüchtigt werden, bevor eine Ladestation sicher betrieben werden kann.

Bei der Leistung haben Sie die Wahl zwischen 11 kW und 22 kW. Eine 11-kW-Wallbox lädt ein typisches E-Auto über Nacht vollständig und ist beim Netzbetreiber lediglich anmeldepflichtig. Eine 22-kW-Wallbox lädt zwar schneller, ist aber genehmigungspflichtig – und viele Fahrzeuge laden ohnehin nur einphasig oder bis 11 kW. Für die meisten Privathaushalte ist 11 kW daher die wirtschaftlich und technisch sinnvollere Lösung.

Die Installation einer Wallbox am Festanschluss ist gesetzlich einem zugelassenen Elektrofachbetrieb vorbehalten. Eine fachgerechte Montage durch einen Meisterbetrieb sichert nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern ist auch Voraussetzung für die meisten Förderprogramme.

  • 11 kW: anmeldepflichtig, für Privathaushalte meist ausreichend
  • 22 kW: genehmigungspflichtig beim Netzbetreiber
  • Eigener Stromkreis und passender FI-Schutzschalter erforderlich
  • Montage am Festanschluss nur durch Elektrofachbetrieb zulässig

Anmeldung beim Netzbetreiber und Lastmanagement

Jede Wallbox ab 3,6 kW muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden – in Berlin und Brandenburg übernimmt das in der Regel der installierende Fachbetrieb für Sie. Ladestationen über 11 kW benötigen zusätzlich eine ausdrückliche Genehmigung, die der Netzbetreiber aus Gründen der Netzstabilität verweigern oder mit Auflagen versehen kann.

Seit 2024 müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG für den Netzbetreiber dimmbar sein. Im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Ein modernes Lastmanagement sorgt dafür, dass Ihre Wallbox die verfügbare Hausanschlussleistung nie überschreitet – besonders wichtig, wenn parallel Wärmepumpe, Herd oder mehrere Ladepunkte laufen.

Wir prüfen vorab, ob Ihr Hausanschluss die gewünschte Ladeleistung trägt, und planen bei Bedarf ein dynamisches Lastmanagement ein. So vermeiden Sie eine Überlastung und schöpfen die verfügbare Leistung optimal aus.

Förderung und Kosten 2026

Die bundesweite KfW-Förderung für private Wallboxen (Programm 440) ist ausgelaufen. Aktuell bestehen vor allem regionale und kommunale Programme sowie Förderungen einzelner Stadtwerke – die Lage ändert sich häufig, weshalb wir die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage gültigen Programme für Berlin und Brandenburg konkret prüfen.

Steuerlich nutzbar ist der Handwerkerbonus nach § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten Ihrer Wallbox-Installation, maximal 1.200 € pro Jahr, können Sie direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung und die unbare Zahlung. Material ist davon ausgenommen – ein weiterer Grund, die Montage sauber dokumentiert vom Fachbetrieb ausführen zu lassen.

Die Kosten hängen von der vorhandenen Elektroinstallation, der Leitungslänge und der gewünschten Wallbox ab. Eine einfache Installation bei kurzem Leitungsweg ist deutlich günstiger als eine Montage mit Zählerschrank-Ertüchtigung und langer Zuleitung. Wir nennen Ihnen Ihren Preis als Festpreis nach Aufnahme vor Ort – ohne versteckte Nachträge.

  • § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € pro Jahr
  • Regionale und Stadtwerke-Programme: prüfen wir individuell
  • Festpreis nach Aufnahme – inklusive Anmeldung beim Netzbetreiber

Häufige Fragen

Brauche ich für eine 11-kW-Wallbox eine Genehmigung?+

Nein. Eine Wallbox bis 11 kW ist beim örtlichen Netzbetreiber nur anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Die Anmeldung übernehmen wir für Sie. Erst Ladestationen über 11 kW (z. B. 22 kW) benötigen eine ausdrückliche Genehmigung des Netzbetreibers.

Darf ich die Wallbox selbst anschließen?+

Nein. Der Anschluss einer Wallbox am Festanschluss ist gesetzlich einem zugelassenen Elektrofachbetrieb vorbehalten. Eine Eigenmontage gefährdet Ihren Versicherungsschutz und schließt in der Regel jede Förderung aus.

Welche Förderung gibt es 2026 für Wallboxen?+

Die bundesweite KfW-Förderung 440 ist ausgelaufen. Aktuell zählen vor allem regionale und kommunale Programme sowie der Steuervorteil nach § 35a EStG (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr). Wir prüfen die für Sie in Berlin und Brandenburg gültigen Programme.

Was kostet die Installation einer Wallbox?+

Das hängt von Ihrer Elektroinstallation, der Leitungslänge und einer eventuellen Zählerschrank-Ertüchtigung ab. Nach einer Aufnahme vor Ort nennen wir Ihnen einen verbindlichen Festpreis inklusive Montage und Anmeldung beim Netzbetreiber.

Festpreis-Angebot vom TGA-Meisterbetrieb

Wir planen, liefern und montieren – zum verbindlichen Festpreis für Berlin & Brandenburg.

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