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TASG Haustechnik
Heizung · Wissen

Wärmepumpe anschließen: Stromanschluss, Zählerschrank, § 14a EnWG und Netzanmeldung in Berlin und Brandenburg

Eine Wärmepumpe ist elektrisch ein eigener Großverbraucher: Sie braucht eine 400-Volt-Zuleitung mit 3×16 A, einen Fehlerstromschutz nach Herstellervorgabe, einen Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers und seit 2024 die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. In Bestandsgebäuden kostet die Elektro-Umrüstung 2.800 bis 7.000 € brutto, je nachdem, ob der Zählerschrank bleiben kann oder erneuert werden muss. Alle diese Kosten gehören zur Heizungsanlage und sind in der BEG-Förderung mit förderfähig. Die TASG GmbH aus Schulzendorf erledigt Heizung und Elektro mit eigener Elektrofachkraft und meldet die Anlage bei Stromnetz Berlin oder E.DIS an.

TGA-Meister Heizung

Preis-Anker (brutto, vor Förderung)

  • Brauchwasser-Wärmepumpeab 4.200 €
  • Heizen mit Klimaanlageab 6.325 €
  • Wärmepumpeab 22.500 €
Bis zu 70 % Förderung berechnen

Was elektrisch nötig ist – die Übersicht

Viele Angebote für Wärmepumpen enden am Außengerät. Der Weg vom Zähler bis dorthin ist aber ein eigenes kleines Projekt mit sieben Bausteinen. Welche davon in Ihrem Haus nötig sind, entscheidet der Zustand von Hausanschluss und Zählerschrank – deshalb fotografieren wir beide bei der Objektaufnahme.

  • Zuleitung 3~400 V vom Zählerschrank zum Außengerät, typisch 5×2,5 mm² bis 25 m, abgesichert mit 3×16 A
  • Fehlerstromschutzschalter (RCD) Typ A, F oder B – welcher, schreibt der Wärmepumpen-Hersteller vor
  • Steuerleitung zwischen Außengerät, Innenmodul und Bedienteil, dazu der Potentialausgleich
  • Zählerplatz nach TAB und VDE-AR-N 4100, bei Wärmepumpenstromtarif ein zweiter Zähler
  • Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway für die Leistungsbegrenzung nach § 14a EnWG
  • Netzanmeldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme, bei Bedarf Leistungserhöhung des Hausanschlusses
  • Nebenstromkreise für Heizstab, Umschaltventil, Regelung und Kondensat-Begleitheizung

Zuleitung, Absicherung und Fehlerstromschutz

Monoblock-Wärmepumpen ab etwa 8 kW Heizleistung werden in Berlin und Brandenburg dreiphasig mit 400 V angeschlossen, weil einphasige Geräte die Schieflastgrenze von 4,6 kVA je Außenleiter überschreiten würden. Die Zuleitung führt vom Zählerschrank zum Außengerät, meist als NYM-J 5×2,5 mm² im Haus und als Erdkabel NYY-J 5×2,5 mm² im Garten. Die Absicherung erfolgt mit einem Leitungsschutzschalter 3×16 A, Auslösecharakteristik nach Herstellerangabe, meist C wegen des Anlaufstroms des Verdichters.

Der Fehlerstromschutzschalter ist der Punkt, an dem Angebote sich unterscheiden: Frequenzumrichter in modernen Wärmepumpen können glatte Gleichfehlerströme erzeugen, die ein normaler RCD Typ A nicht erkennt. Viele Hersteller schreiben deshalb einen RCD Typ B oder Typ F vor. Wir lesen die Montageanleitung, bevor wir den Verteiler bestücken, und tragen den Typ ins Prüfprotokoll ein. Dazu kommen die Steuerleitung (geschirmt, getrennt von der Leistungsleitung) und der Potentialausgleich am Außengerät.

Zählerplatz und Zählerschrank nach TAB

Der Netzbetreiber – in Berlin die Stromnetz Berlin GmbH, in weiten Teilen Brandenburgs die E.DIS Netz GmbH – legt in seinen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) fest, wie der Zählerplatz aussehen muss. Grundlage ist die VDE-AR-N 4100. Für die Wärmepumpe heißt das: Hauptleitungsabzweigklemme, ein freies Zählerfeld, wenn ein separater Wärmepumpenstromtarif genutzt werden soll, ein Abschlussraum für Zusatzanwendungen (APZ) für Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway und ein Überspannungsschutz Typ 1+2 am Hausanschluss.

Schränke aus der Zeit vor 1990 haben oft nur einen Zählerplatz, keine Hauptleitungsabzweigklemme, keinen APZ-Raum und Schmelzsicherungen statt eines selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SLS). Dann verlangt der Netzbetreiber bei der Zählersetzung einen neuen Schrank nach aktueller TAB. Mit zwei Zählerplätzen, APZ, Überspannungsschutz, Hauptschalter und Umklemmen der Bestandsstromkreise liegt der Richtwert bei rund 4.100 € brutto. Jüngere Schränke mit freiem Zählerfeld und SLS brauchen oft nur die Prüfung und einen zusätzlichen Abgang.

  • Schrank bleibt: freies Zählerfeld oder Platz für die Wärmepumpe im vorhandenen Verteilerfeld, SLS vorhanden, Hauptleitungsabzweigklemme vorhanden
  • Schrank wird erneuert: Baujahr vor 1990, nur ein Zählerplatz, Schmelzsicherungen als Hauptsicherung, kein APZ-Raum, Holz- oder Marmortafel
  • Zweiter Zähler lohnt sich, wenn der Wärmepumpentarif 5 bis 8 Cent je Kilowattstunde unter dem Haushaltstarif liegt – bei 4.000 kWh im Jahr 200 bis 320 € Ersparnis
  • Alternative ohne zweiten Zähler: ein gemeinsamer Zähler, § 14a-Rabatt über Modul 1 (Pauschale)

§ 14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtung

Seit dem 1. Januar 2024 ist jede neue Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW elektrischer Leistung eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei drohender Überlastung seines Netzes vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen – nicht abschalten. Im Normalbetrieb einer 10-kW-Wärmepumpe mit rund 3 kW Aufnahme ändert das nichts.

Im Gegenzug bekommen Sie ein reduziertes Netzentgelt. Modul 1 ist eine pauschale Gutschrift, je nach Netzbetreiber in der Größenordnung von 100 bis 190 € im Jahr, ohne eigenen Zähler. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent, setzt aber einen eigenen Zähler für die Wärmepumpe voraus. Technisch braucht die Steuerung eine Steuerbox oder ein Smart-Meter-Gateway des Messstellenbetreibers im APZ-Raum und einen Schaltkontakt am Regler der Wärmepumpe; die Anbindung mit Funktionsprüfung liegt bei rund 450 € brutto.

Netzanmeldung: Pflicht vor der Inbetriebnahme

Jede Wärmepumpe muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden, in Berlin über das Installateurportal der Stromnetz Berlin, in Brandenburg über das Portal der E.DIS. Die Anmeldung darf nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb vornehmen. Angegeben werden Gerätetyp, elektrische Leistung, Anlaufstrom, Heizstab, Steuerbarkeit nach § 14a und der gewünschte Zählertarif. Der Netzbetreiber prüft und erteilt die Zustimmung meist innerhalb von zwei bis vier Wochen; danach setzt der Messstellenbetreiber den Zähler oder tauscht ihn gegen ein intelligentes Messsystem.

Kritisch wird es bei älteren Hausanschlüssen mit 35 A je Außenleiter. Rechnen Sie zusammen: Wärmepumpe 3 kW, Heizstab 6 kW, Durchlauferhitzer 21 kW, Herd, Wallbox – dann reicht die Absicherung nicht mehr. Wir prüfen den Hausanschluss bei der Objektaufnahme und beantragen bei Bedarf die Leistungserhöhung beim Netzbetreiber (Richtwert für Prüfung und Antrag rund 345 € brutto).

Erdkabel zum Außengerät und Nebenstromkreise

Steht das Außengerät frei im Garten, geht die Zuleitung als Erdkabel in 60 cm Tiefe im Schutzrohr mit Warnband. Je laufendem Meter inklusive Tiefbau, Kabel, Steuerleitung und Wiederherstellen der Oberfläche rechnen Sie mit rund 100 € brutto; bei 8 m Trasse also etwa 800 €.

Oft vergessen werden die Nebenstromkreise: Der Speicher-Heizstab mit 3 kW braucht einen eigenen abgesicherten Abgang mit FI, ebenso das 3-Wege-Umschaltventil, das Hydraulikmodul mit Regelung und die frostsichere Begleitheizung des Kondensatablaufs. Zusammen liegen diese Stromkreise bei rund 570 € brutto. Dazu kommt die Prüfung und Ergänzung des Hauptpotentialausgleichs (Wasser, Heizung, Außengerät, Fundamenterder) mit Messprotokoll nach DIN VDE 0100-600, Richtwert rund 465 €.

Schaltplan-Logik verstehen – ohne Zeichnung

Wer nach „Schaltplan Wärmepumpe Zählerschrank“ sucht, will meist verstehen, wie die Teile zusammenhängen. Die Reihenfolge ist in jedem Haus gleich: Vom Hausanschlusskasten geht die Hauptleitung über die Hauptleitungsabzweigklemme auf den selektiven Hauptleitungsschutzschalter (SLS, meist 35 bis 63 A). Dahinter sitzt der Zähler – bei Wärmepumpentarif ein zweiter Zähler nur für die Wärmepumpe. Vom Zähler geht es in das Verteilerfeld mit Überspannungsschutz, dort auf den Abgang Wärmepumpe: Leitungsschutzschalter 3×16 A und RCD des vorgeschriebenen Typs. Von diesem Abgang läuft die Zuleitung zum Außengerät, parallel dazu die Steuerleitung zu Innenmodul und Bedienteil.

Der § 14a-Pfad läuft daneben: Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway im APZ-Raum, von dort ein Steuerkontakt zum Regler der Wärmepumpe, der die Leistung auf 4,2 kW begrenzt. Die Nebenstromkreise (Heizstab, Umschaltventil, Regelung, Begleitheizung) bekommen eigene Abgänge im Verteilerfeld. Den konkreten Stromlaufplan für Ihr Gerät zeichnet die Elektrofachkraft nach Montageanleitung des Herstellers; er wird Teil der Anlagendokumentation.

Kosten: Richtwerte brutto für die Elektro-Umrüstung

Die Elektro-Umrüstung einer Bestandsanlage liegt in unseren Beispielangeboten zwischen 2.800 € (Zählerschrank bleibt) und 7.000 € brutto (Zählerschrank wird erneuert, Erdkabeltrasse, Leistungserhöhung). Im kompletten Beispielangebot für ein Einfamilienhaus im Bestand mit 10 kW liegt die Wärmepumpe bei rund 51.900 € brutto, im Altbau mit 14 kW bei rund 59.800 €, Elektro jeweils enthalten und getrennt ausgewiesen. Alle Werte sind ab-Preise, verbindlich nach Objektaufnahme.

PositionRichtwert bruttoWann nötig
Zuleitung 3~400 V bis 25 m inkl. RCD, Steuerleitung, Potentialausgleich, Prüfprotokollrund 2.200 €immer
Anmeldung Netzbetreiber nach § 14a EnWG, Zählerplatz prüfen, Unterlagenrund 275 €immer, vor der Inbetriebnahme
Nebenstromkreise Heizstab, Umschaltventil, Regelung, Begleitheizungrund 570 €immer bei Speicher mit Heizstab
Steuerbox / Smart-Meter-Gateway nach § 14a anbinden, Funktionsprüfungrund 450 €immer ab 4,2 kW; Termin mit Messstellenbetreiber
Hauptpotentialausgleich und Erdung prüfen und ergänzen, Messprotokollrund 465 €bei Altbauten fast immer
Hausanschluss prüfen, Leistungserhöhung beantragenrund 345 €bei 35-A-Anschluss mit Heizstab, Durchlauferhitzer oder Wallbox
Erdkabeltrasse zum Außengerät, je Meter mit Tiefbau und Schutzrohrrund 100 € je mbei frei stehendem Außengerät
Zählerschrank erneuern nach TAB: 2 Zählerplätze, APZ, Überspannungsschutz Typ 1+2, Umklemmenrund 4.100 €bei Schränken ohne freien Zählerplatz, häufig Baujahr vor 1990
Summe Zählerschrank bleibt2.800 bis 3.500 €Zuleitung, Anmeldung, Nebenstromkreise, Steuerbox, Potentialausgleich
Summe Zählerschrank erneuert, 8 m Erdkabel, Leistungserhöhung6.500 bis 7.000 €Vollumfang im Altbau

Richtwerte brutto inklusive 19 % MwSt. aus unseren Beispielangeboten, Stand Oktober 2026; Netzbetreiber-Entgelte (Zählersetzung, Anschlussverstärkung) kommen nach Preisblatt dazu.

Förderung: Elektro-Infrastruktur zählt mit

Nach KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) sind Baunebenkosten förderfähig, wenn sie zur geförderten Wärmepumpe gehören – ausdrücklich auch die elektrische Infrastruktur: Zuleitung, Zählerschrank, Steuerbox, Potentialausgleich, Nebenstromkreise und die Netzanmeldung. Bei 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027) und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 Prozent von 28.000 € förderfähigen Kosten, werden aus 4.100 € Zählerschrank im günstigsten Fall 820 € Eigenanteil. Voraussetzung ist, dass die Elektroleistungen in der Rechnung getrennt ausgewiesen sind und im Förderantrag stehen.

So läuft es bei TASG

Heizung, Sanitär und Elektro kommen bei uns aus einem Haus – ohne zweiten Betrieb und ohne Schnittstelle. Bei der Objektaufnahme fotografieren und messen wir Hausanschluss und Zählerschrank, lesen die RCD-Vorgabe des Herstellers und legen die Trasse fest. Vor der Bestellung melden wir die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an und beantragen, wenn nötig, die Leistungserhöhung. Während des Umbaus setzt unsere Elektrofachkraft Zuleitung, Abgänge, Steuerbox-Anbindung und Potentialausgleich und erstellt das Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600. Den Zähler setzt der Messstellenbetreiber; mit der Fachunternehmererklärung und der Bestätigung nach Durchführung erhalten Sie die Unterlagen für die KfW-Auszahlung.

SchrittWerDauer
Fotos Zählerschrank und Hausanschluss, Elektro-Check bei der ObjektaufnahmeTASGam Aufnahmetag
Netzanmeldung § 14a und Zählertarif, Antrag LeistungserhöhungTASG als eingetragener ElektrofachbetriebZustimmung in 2 bis 4 Wochen
Zählerschrank erneuern oder Abgang nachrüsten, Zuleitung, NebenstromkreiseTASG Elektrofachkraft1 bis 2 Arbeitstage
Zählersetzung, Steuerbox oder Smart-Meter-GatewayMessstellenbetreiber nach Termin30 bis 60 Minuten vor Ort
Prüfprotokoll, Fachunternehmererklärung, Bestätigung nach DurchführungTASGmit der Inbetriebnahme

Ablauf unserer Wärmepumpen-Projekte in Berlin und im Landkreis Dahme-Spreewald, Stand Oktober 2026.

Fachlich geprüft von Martin Schneider

Geschäftsführer der TASG GmbH, Meister- und Ingenieurbetrieb, eingetragen bei der HWK Cottbus. Seit 2021 plant, baut und wartet das Team Lüftungs-, Klima- und Heizungsanlagen in Berlin und Brandenburg – vom Einfamilienhaus bis zur RLT-Anlage im Hotel.

Richtwerte sind Orientierung; verbindlich wird es nach Aufmaß. Über uns

Häufige Fragen

Was kostet der Stromanschluss für eine Wärmepumpe?+

Mit Zuleitung, Anmeldung, Nebenstromkreisen, Steuerbox und Potentialausgleich rechnen Sie mit 2.800 bis 3.500 € brutto, wenn der Zählerschrank bleiben kann. Muss er nach TAB erneuert werden, kommen rund 4.100 € dazu; mit Erdkabeltrasse und Leistungserhöhung liegt der Vollumfang bei 6.500 bis 7.000 €. Alle Positionen sind als Baunebenkosten der Wärmepumpe förderfähig.

Braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler?+

Nicht zwingend. Ein zweiter Zähler lohnt sich, wenn Sie einen Wärmepumpenstromtarif nutzen oder den § 14a-Rabatt nach Modul 2 (60 Prozent weniger Netzentgelt-Arbeitspreis) wollen. Ohne eigenen Zähler bekommen Sie die Pauschale nach Modul 1. Voraussetzung für den zweiten Zähler ist ein freies Zählerfeld nach TAB.

Wann muss der Zählerschrank für die Wärmepumpe erneuert werden?+

Wenn er keinen freien Zählerplatz, keine Hauptleitungsabzweigklemme, keinen APZ-Raum für Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway hat oder noch Schmelzsicherungen statt eines SLS – typisch bei Schränken aus der Zeit vor 1990. Der Netzbetreiber verlangt dann bei der Zählersetzung einen Schrank nach aktueller TAB und VDE-AR-N 4100, Richtwert rund 4.100 € brutto.

Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?+

Ihre Wärmepumpe ist ab 4,2 kW elektrischer Leistung eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpässen vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen, nicht abschalten. Dafür erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt: pauschal nach Modul 1 oder 60 Prozent weniger Arbeitspreis nach Modul 2 mit eigenem Zähler. Technisch braucht es eine Steuerbox oder ein Smart-Meter-Gateway und einen Schaltkontakt am Regler.

Muss ich die Wärmepumpe bei Stromnetz Berlin anmelden?+

Ja, vor der Inbetriebnahme. Die Anmeldung übernimmt der eingetragene Elektrofachbetrieb über das Installateurportal von Stromnetz Berlin, in Brandenburg über das Portal der E.DIS. Der Netzbetreiber prüft innerhalb von etwa zwei bis vier Wochen und beauftragt die Zählersetzung. Wir erledigen das für Sie, bevor das Gerät bestellt wird.

Welchen FI-Schutzschalter braucht die Wärmepumpe?+

Das legt der Hersteller in der Montageanleitung fest. Wegen der Frequenzumrichter verlangen viele Geräte einen RCD Typ B (allstromsensitiv) oder Typ F; ein Typ A reicht nur, wenn der Hersteller ihn ausdrücklich freigibt. Der Typ wird im Prüfprotokoll dokumentiert.

Reicht mein Hausanschluss mit 35 Ampere für eine Wärmepumpe?+

Für die Wärmepumpe allein meist ja, 10 kW Heizleistung brauchen rund 3 kW elektrisch. Kritisch wird die Summe aus Heizstab, Durchlauferhitzer, Herd und Wallbox. Wir prüfen den Hausanschluss bei der Objektaufnahme und beantragen bei Bedarf die Leistungserhöhung beim Netzbetreiber, Richtwert für Prüfung und Antrag rund 345 € brutto.

Komplettpaket-Angebot vom TGA-Meisterbetrieb

Wir planen, liefern und montieren – mit verbindlichem Angebot für Berlin & Brandenburg.

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