Was ist ein Lüftungskonzept – und wann ist es Pflicht?
Ein Lüftungskonzept ist eine rechnerische Bewertung, ob ein Gebäude ohne aktives Zutun der Bewohner ausreichend mit Frischluft versorgt wird. Grundlage ist die DIN 1946-6 ("Lüftung von Wohnungen"). Sie verlangt, dass die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig sichergestellt ist – also auch dann, wenn niemand zu Hause ist oder bewusst lüftet. Hintergrund ist die immer dichtere Gebäudehülle moderner Bauweise: Wo früher Fugen für unkontrollierten Luftaustausch sorgten, fehlt dieser heute fast vollständig.
Die Erstellung eines Lüftungskonzepts ist normativ in zwei Fällen erforderlich. Erstens beim Neubau von Wohngebäuden. Zweitens bei Sanierungen im Bestand: beim Einfamilienhaus, wenn mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird; beim Mehrfamilienhaus, wenn mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet bzw. erneuert wird. Genau diese Maßnahmen verändern die Luftdichtheit der Hülle so stark, dass die bisherige Belüftung neu bewertet werden muss.
Wichtig: Das Lüftungskonzept entscheidet nicht automatisch über den Einbau einer Lüftungsanlage. Es prüft zunächst nur, ob die sogenannte Infiltration – der unvermeidbare Luftaustausch durch die Gebäudehülle – für den Feuchteschutz ausreicht. Erst wenn das nicht der Fall ist, sind weitere lüftungstechnische Maßnahmen vorzusehen.
Die vier Lüftungsstufen der DIN 1946-6
Die Norm unterscheidet vier Lüftungsstufen, die einen steigenden Luftvolumenstrom beschreiben. Sie bilden die Grundlage jeder Bewertung im Lüftungskonzept und reichen vom dauerhaft sicherzustellenden Minimum bis zur kurzzeitigen Stoßlüftung:
- Lüftung zum Feuchteschutz: nutzerunabhängig sicherzustellende Mindestlüftung zum Schutz der Bausubstanz vor Feuchte und Schimmel – auch bei längerer Abwesenheit.
- Reduzierte Lüftung: Mindestluftwechsel zum Schutz der Gesundheit (Schadstoffe, Gerüche) bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner.
- Nennlüftung: Auslegungswert für den Normalbetrieb bei Anwesenheit und üblicher Nutzung der Wohnung.
- Intensivlüftung: erhöhter Volumenstrom zum Abbau von Lastspitzen, etwa beim Kochen, Duschen oder bei Feierlichkeiten.
Wer erstellt das Lüftungskonzept und wie läuft es ab?
Laut DIN 1946-6 darf ein Lüftungskonzept von jeder Fachperson erstellt werden, die in der Planung, Ausführung oder Instandhaltung von lüftungstechnischen Anlagen oder von Gebäuden tätig ist – also typischerweise vom planenden Architekten, vom Energieberater oder von einem qualifizierten TGA-Fachbetrieb. In der Praxis ist es sinnvoll, das Konzept dort erstellen zu lassen, wo auch die fachgerechte Umsetzung sichergestellt werden kann.
Der Ablauf folgt einem klaren Schema: Zunächst erfassen wir die Eckdaten des Gebäudes – Wohnfläche, Raumaufteilung, Lage und die geplante oder vorhandene Luftdichtheit der Hülle. Daraus berechnen wir den Luftvolumenstrom für den Feuchteschutz und gleichen ihn mit der zu erwartenden Infiltration ab. Reicht die natürliche Lüftung nicht aus, schlagen wir geeignete Maßnahmen vor: von einfacher Fensterlüftung mit Außenluftdurchlässen über Abluftsysteme bis zur kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Der wichtigste Nutzen liegt im Schutz vor Schimmel und Bauschäden. Feuchte Raumluft, die nicht abgeführt wird, schlägt sich an kühlen Bauteilen nieder – ideale Bedingungen für Schimmelpilze, die Gesundheit und Bausubstanz gefährden. Ein sauber erstelltes Lüftungskonzept stellt sicher, dass die anfallende Feuchtelast zuverlässig abtransportiert wird. Gerade nach einer energetischen Sanierung mit neuen, dichten Fenstern ist das kein theoretisches Risiko, sondern eine häufige Schadensursache.
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