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TASG Haustechnik
Sicherheitstechnik · Wissen

Videoüberwachung: Kameras, DSGVO und Kosten im Überblick

Eine Videoüberwachung schützt Ihr Eigentum, schreckt Einbrecher ab und liefert im Schadensfall belastbare Beweise. Doch zwischen Kameratyp, Aufzeichnungsdauer und DSGVO lauern Fallstricke. Dieser Ratgeber von TASG Haustechnik zeigt Ihnen herstellerunabhängig, worauf es bei Auswahl, Installation und rechtssicherem Betrieb wirklich ankommt.

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Kameratypen und Technik: Was zu Ihrem Objekt passt

Die richtige Videoüberwachung beginnt mit der passenden Kamera. Für die meisten Privat- und Gewerbeobjekte kommen heute IP-Kameras zum Einsatz, die das Signal digital über das Netzwerk übertragen und sich in eine zentrale Aufzeichnung einbinden lassen. Welche Bauform sinnvoll ist, hängt von Einsatzort und Schutzziel ab.

Entscheidend ist nicht die höchste Auflösung auf dem Datenblatt, sondern die Abstimmung von Blickwinkel, Nachtsicht und Montagepunkt auf die tatsächlich zu überwachende Fläche. Wir planen herstellerunabhängig und wählen die Technik nach Ihrem Bedarf aus – nicht nach Lieferantenrabatt.

  • Dome-Kameras: unauffällig, vandalismusgeschützt, ideal für Eingänge und Innenräume
  • Bullet-Kameras: weithin sichtbar mit klarer Abschreckungswirkung, gut für Fassaden und Höfe
  • Turret-/Eyeball-Kameras: geringe Reflexionen bei Nachtsicht, beliebt für Carports und Hauseingänge
  • PTZ-Kameras (schwenk-/neigbar): für große Flächen wie Lagerhallen oder Betriebsgelände
  • Türklingel- und Gegensprech-Kameras: Zutrittskontrolle für Privathaushalte

Privat oder Gewerbe: Wo die rechtlichen Grenzen verlaufen

Rechtlich ist die Videoüberwachung im privaten und im gewerblichen Bereich klar zu trennen. Im Privatbereich dürfen Sie ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfassen. Öffentliche Gehwege, Straßen oder das Nachbargrundstück müssen tabu bleiben – auch teilweise erfasste Bereiche sind unzulässig. Hier hilft eine saubere Ausrichtung und ein präzises elektronisches Ausblenden nicht relevanter Zonen.

Im gewerblichen Umfeld greift zusätzlich die DSGVO mit voller Wirkung. Sobald Mitarbeitende, Kunden oder Besucher erfasst werden, brauchen Sie eine dokumentierte Rechtsgrundlage, ein berechtigtes Interesse und eine Interessenabwägung. Die Überwachung von Arbeitsplätzen ist nur in engen Grenzen zulässig, eine dauerhafte Leistungskontrolle ist es nicht. Bei umfangreicher Überwachung kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein.

DSGVO-konforme Installation und Aufzeichnung

Eine rechtssichere Videoüberwachung steht und fällt mit der korrekten Umsetzung. Pflicht ist ein gut sichtbares Hinweisschild vor dem Erfassungsbereich, das auf die Überwachung, den Verantwortlichen und die Kontaktdaten hinweist. Die Aufzeichnungen müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt und nach kurzer Frist automatisch gelöscht werden – in der Regel innerhalb von 48 bis 72 Stunden, sofern kein konkreter Anlass eine längere Speicherung rechtfertigt.

Technisch setzen wir auf lokale Aufzeichnung über einen Netzwerkrekorder (NVR) mit verschlüsselten Datenträgern, getrennten Benutzerrechten und protokolliertem Zugriff. So bleiben Ihre Daten in Ihrer Hand, statt unkontrolliert in fremde Clouds zu fließen. Auf Wunsch richten wir einen abgesicherten Fernzugriff ein, damit Sie Ihr Objekt auch unterwegs im Blick behalten – ohne die DSGVO zu verletzen.

Bei der Montage achten wir auf manipulationssichere Kabelführung, eine zuverlässige Stromversorgung über Power-over-Ethernet und blendfreie Positionierung. Als TGA-Meisterbetrieb verbinden wir die Anlage sauber mit Ihrer vorhandenen Gebäudetechnik und dokumentieren das Erfassungsfeld jeder Kamera.

Nutzen und Kosten: Was eine Videoüberwachung leistet

Der Nutzen einer Videoüberwachung ist messbar: Sichtbare Kameras schrecken Einbrecher nachweislich ab, dokumentieren Schäden und Vandalismus und liefern verwertbare Aufnahmen für Polizei und Versicherung. Gewerbekunden profitieren zusätzlich durch geschützte Lagerflächen, kontrollierte Zugänge und reduzierte Schwund- und Haftungsrisiken.

Die Kosten hängen stark von Kamerazahl, Verkabelung und gewünschter Aufzeichnungsdauer ab. Eine kleine Anlage für ein Einfamilienhaus mit zwei bis drei Kameras und Rekorder ist deutlich günstiger als eine vernetzte Lösung für ein Betriebsgelände. Weil jedes Objekt anders ist, nennen wir keine Pauschalpreise ins Blaue hinein, sondern erstellen einen Festpreis nach Aufnahme vor Ort.

Hinweis zu Steuern: Für die Arbeitskosten der Installation in einem privat genutzten Haushalt können Sie häufig den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nutzen – das sind 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten sind davon ausgenommen. Eine spezielle Förderung für Videoüberwachung gibt es darüber hinaus nicht.

Häufige Fragen

Darf ich mit meiner Videoüberwachung auch den Gehweg vor dem Haus filmen?+

Nein. Im Privatbereich dürfen Sie ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfassen. Öffentliche Gehwege, Straßen und Nachbargrundstücke müssen ausgeblendet bleiben. Wir richten die Kameras entsprechend aus und blenden unzulässige Zonen elektronisch aus, damit Ihre Anlage rechtssicher bleibt.

Wie lange dürfen die Aufnahmen gespeichert werden?+

In der Regel sind 48 bis 72 Stunden zulässig, danach werden die Aufnahmen automatisch gelöscht. Eine längere Speicherung ist nur bei einem konkreten Anlass, etwa nach einem Einbruch, vertretbar. Wir richten die automatische Löschung direkt im Rekorder ein.

Brauche ich für jede Kamera ein Hinweisschild?+

Sie brauchen kein Schild pro Kamera, aber gut sichtbare Hinweisschilder vor jedem Erfassungsbereich. Sie nennen die Überwachung, den Verantwortlichen und Kontaktdaten. Bei gewerblicher Nutzung kommen weitere DSGVO-Pflichten wie Verarbeitungsverzeichnis und Interessenabwägung hinzu, die wir mit Ihnen klären.

Was kostet eine Videoüberwachung und gibt es eine Förderung?+

Den Preis bestimmen Kamerazahl, Verkabelung und Aufzeichnung – daher erstellen wir einen Festpreis nach Aufnahme vor Ort. Eine eigene Förderung gibt es nicht, jedoch können Sie für die Lohnkosten der Installation im Privathaushalt den Steuerbonus nach § 35a EStG (20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr) nutzen.

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