Brandschutzklappe (BSK) – Prüfung, Wartung & Einbau
Brandschutzklappen verhindern die Brand- und Rauchausbreitung über Lüftungskanäle. Wir bauen, prüfen und warten BSK fachgerecht – mit Großprojekt-Erfahrung.

Preis-Anker (brutto, vor Förderung)
- Dezentrale Lüftungab 2.590 €
- Brandschutzklappeab 2.975 €
- Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL)ab 9.900 €
Brandschutzklappe – kurz erklärt
Brandschutzklappen (BSK) schließen im Brandfall automatisch und verhindern, dass sich Feuer und Rauch über das Lüftungskanalnetz in andere Brandabschnitte ausbreiten. Sie sind in vielen Gewerbe- und Sonderbauten vorgeschrieben.
BSK unterliegen einer regelmäßigen Funktionsprüfung und Wartung. Als TGA-Meisterbetrieb mit Erfahrung aus Großprojekten – u. a. Hotel- und Sonderbauten im laufenden Betrieb – übernehmen wir Einbau, Prüfung und Instandhaltung normgerecht.
Zum Einbau gehören die Nebenarbeiten: Kernbohrung oder Wanddurchbruch, Vermörteln oder Verpressen nach Zulassung, F90-Schachtwände und Abschottungen im Trockenbau, Revisionsöffnungen, Kanalanschluss und der Elektroanschluss motorischer Klappen an die Gebäudeleittechnik. Wir liefern das als ein Gewerk – inklusive Fachunternehmererklärung und Erstprüfung.
Vorteile
- Verhindert Brand-/Rauchausbreitung über Lüftungskanäle
- Erfüllt baurechtliche Brandschutzanforderungen
- Prüfung & Wartung aus einer Hand (Wartungsvertrag)
Zu beachten
- Regelmäßige Prüf- und Wartungspflicht
- Zugänglichkeit der Klappen muss gegeben sein
Brandschutzklappe – Kosten & ab-Preise
Richtwert brutto (2.500 € netto); Funktionsprüfung bei Serienprüfung im Objekt ab 55 € je thermischer und ab 95 € je motorischer Klappe. Gewerbliche Angebote netto nach Anzahl, Zugänglichkeit und Leistungsumfang; im Wartungsvertrag mit vielen Klappen deutlich günstiger je Klappe.
Austausch je Einbaustelle inkl. Rückbau, Nebenarbeiten und Nachweisen
ab 2.975 €
brutto inkl. MwSt., vor Förderung
Alle ab-Preise sind transparente Kalkulationsgrundlagen. Ihr verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Vor-Ort-Aufmaß; die Abrechnung erfolgt nach VOB/B bzw. BGB-Werkvertragsrecht.
