Wie lange gibt es die Förderung für Wärmepumpen noch?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Zuschuss über die KfW, Programm 458) wurde mit der Richtlinie vom 20. Juli 2026 neu gefasst und gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Sie hat kein Enddatum, aber einen Abschmelzplan: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €, von 28.000 € auf 22.000 € ab August 2030. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau.
Für Wärmepumpen ändert sich ab dem 1. Januar 2027 zusätzlich die Grundförderung: Sie sinkt von 30 auf 15 Prozent, dafür gibt es 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus für Geräte mit Ursprung in der EU. Unsere Monoblock-Wärmepumpen erfüllen das, der Gesamtsatz bleibt also bei 30 Prozent. Bei Geräten aus Drittstaaten fehlt der Bonus ab 2027.
| Antragsdatum | Grundförderung Wärmepumpe | Klimageschwindigkeitsbonus | Höchstbetrag 1. Wohneinheit | Max. Zuschuss ohne / mit Einkommensbonus (70 %) |
|---|---|---|---|---|
| 21.07. bis 31.12.2026 | 30 % | 16 % | 28.000 € | 12.880 € / 19.600 € |
| 01.01. bis 31.01.2027 | 15 % + 15 % Wertschöpfungsbonus EU | 16 % | 28.000 € | 12.880 € / 19.600 € |
| 01.02. bis 31.07.2027 | 15 % + 15 % | 12 % | 27.250 € | 11.445 € / 19.075 € |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 15 % + 15 % | 8 % | 26.500 € | 10.070 € / 18.550 € |
| 01.02. bis 31.07.2028 | 15 % + 15 % | 4 % | 25.750 € | 8.755 € / 18.025 € |
| ab 01.08.2028 | 15 % + 15 % | entfällt | 25.000 €, weiter −750 € je Halbjahr bis 22.000 € ab 08/2030 | 7.500 € / 17.500 € |
KfW-Merkblatt 458 Stand 09/2026, Richtlinie BEG EM vom 20.07.2026; 80-Prozent-Deckel für Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) jeweils auf den Höchstbetrag. Vor Antrag gegen kfw.de prüfen.
Wie viel Förderung für die Wärmepumpe: die Bausteine 2026
Der Zuschuss setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die auf die förderfähigen Kosten angerechnet werden, höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent; für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind unter 18 bis 40.000 €) bei 80 Prozent. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.
- Grundförderung 30 Prozent für jeden Eigentümer, auch Vermieter; Voraussetzung: gelistete Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl ab 3,0, Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent (bis 31.01.2027) nur für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen; die Altanlage wird fachgerecht entsorgt
- Einkommensbonus für Selbstnutzer: 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 €, 10 Prozent bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, Durchschnitt des zweiten und dritten Vorjahres; mit Kind unter 18 liegt jede Grenze 10.000 € höher
- Keine Kumulierung mit der Steuerermäßigung nach § 35a EStG für dieselbe Maßnahme; was die KfW fördert, kann nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden
Was kostet eine Wärmepumpe mit Förderung? Drei Rechenbeispiele
Wir rechnen mit unseren Beispielangeboten vom Oktober 2026, brutto inklusive Montage und aller Nebenarbeiten. Alle Beträge sind ab-Preise, verbindlich wird es mit dem Angebot nach Objektaufnahme. Der Zuschuss wird immer auf den Höchstbetrag gerechnet, nicht auf die Angebotssumme; deshalb bringt ein teureres Angebot nicht mehr Förderung. Ihre eigene Rechnung mit Antragsdatum, Einkommensstufe und Wohneinheiten liefert unser Förderrechner unter tasg-haustechnik.de/foerderung.
| Beispiel | Angebotssumme brutto | Förderfähig (Höchstbetrag) | Zuschuss 46 % (Grund + Klimabonus) | Zuschuss 70 % (Einkommen bis 40.000 €) | Zuschuss 80 % (Einkommen bis 30.000 €) |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus Bestand, 10 kW, Gastherme ersetzt | ca. 51.900 € | 28.000 € | 12.880 € → Eigenanteil 39.020 € | 19.600 € → Eigenanteil 32.300 € | 22.400 € → Eigenanteil 29.500 € |
| Altbau mit Heizkörpern, 14 kW, Ölheizung ersetzt, 4 Heizkörper getauscht | ca. 59.800 € | 28.000 € | 12.880 € → Eigenanteil 46.920 € | 19.600 € → Eigenanteil 40.200 € | 22.400 € → Eigenanteil 37.400 € |
| Mehrfamilienhaus 6 Wohnungen, Kaskade, zentrales Warmwasser | ca. 111.000 € | 103.000 € (28.000 + 5 × 15.000) | 30.900 € Grundförderung 30 %; Boni nur für die selbst bewohnte Wohneinheit anteilig | individuell | individuell |
Beispielangebote Stand 18.10.2026 (tasg-haustechnik.de/komplettpakete/beispielangebote); Antrag bis 31.01.2027. Für Neubauten gilt die Heizungsförderung der BEG EM nicht, dort zählt das Gebäude als Ganzes.
Was „Antragstellung“ bedeutet: die richtige Reihenfolge
Der häufigste Fehler kostet die gesamte Förderung: Wer vor der Antragstellung einen Auftrag erteilt oder mit dem Einbau beginnt, bekommt nichts. Die KfW verlangt, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt wird. Erlaubt ist davor nur ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, also ein Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.
Zum Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Energieeffizienz-Experte oder bei der Heizungsförderung auch das Fachunternehmen ausstellt. Wir erstellen sie als Teil unserer Förderbegleitung mit Heizlastberechnung, Gerätenachweis und Kostenaufstellung. Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW“ mit der BzA-ID. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Nach der Inbetriebnahme folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit Rechnungen, Fachunternehmererklärung und Protokoll des hydraulischen Abgleichs; die KfW zahlt den Zuschuss danach auf Ihr Konto aus.
Förderung Wärmepumpe in Berlin und Brandenburg: gibt es Landeszuschüsse?
Für Wärmepumpen im Einfamilienhaus sind uns derzeit keine landesweiten Zuschussprogramme in Berlin oder Brandenburg bekannt, die zusätzlich zur BEG gezahlt werden. Die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) richten ihre Programme eher auf Mehrfamilienhäuser, Effizienzgebäude und Sanierungen im Quartier.
Was in Berlin und Brandenburg praktisch zählt, ist der Netzbetreiber: Stromnetz Berlin und E.DIS verlangen die Anmeldung der Wärmepumpe und ermöglichen über § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte. Ohne Zuschuss bleibt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 € im Jahr; den Lohnanteil, im Altbau-Beispiel rund 24.900 €, weisen wir in jeder Rechnung getrennt aus. Wer 2026 noch beantragen will, sollte die Objektaufnahme bis Dezember einplanen, denn Heizlastberechnung, Angebot und BzA brauchen zwei bis drei Wochen Vorlauf.

